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AGB

Fahrzeugfolierungen

 

Der Kunde muss das Fahrzeug muss sauber, fettfrei und trocken an den Auftragnehmer übergeben.

 

Es werden nur glatte Flächen mit der Folie foliert. Auf Kunststoffen mit einer Struktur wird die Haftung der Folie nicht übernommen.

 

Da die Folierung nur oberflächlich erfolgt, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugfarbe zum Teil sichtbar, wie zum Beispiel in den Fugen, Spaltmaßen, beim Öffnen der Motorhaube, Türen, etc.

 

Die Folienbreite beträgt üblicherweise 1520 mm. Der AN behält sich das Recht für eine Überlappung der Folie von bis zu 10 mm vor. Die Überlappung erfolgt in Fahrtrichtung.

 

Staubeinschlüsse bei der Montage der Folie lassen sich nicht vermeiden.

 

Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund ihrer konkaven oder komplexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Eine Faltenbildung an umgelegten Kanten ist - ebenso wie geringfügiges Schrumpfen der Folie - aus technischen Gründen unvermeidlich und ist kein Reklamationsgrund. Dies gilt auch für kleine Lufteinschlüsse, die unmittelbar nach der Folierung auftreten können. Diese bilden sich nach etwa 14 Tagen zurück, im Rahmen der abschließenden Anpassung der Folie an den neuen Untergrund.

 

Der AN leistet Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller original lackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe nach der Folierung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstraßenschäden oder Parkrempler.

  • Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien.

  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.

  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden.

  • Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten.

  • Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

  • Nachfolierung (z.B. nach Unfall): Bei Nachfolierungen kann es zu Farbabweichungen kommen, die u.a. im Herstellungsverfahren der Folien begründet sind. Dies gilt auch bei einer normalen mechanischen Abnutzung gegenüber den original folierten Teilen. Auf die Umstände kann ich keinerlei Einfluss nehmen. Der Kunde hat auf eine regelmäßige Reinigung und ggf. auch Aufbereitung der Folierung zu achten, um das Risiko einer Farbabweichung durch einen langen Nutzungszeitraum zu mindern.

  • Entfernen der Folie: Selbstverständlich kann das Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht im Folierungspreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt. Lackschänden können bei einer Rückrüstung jedoch generell, insbesondere in nachlackierten oder vorgeschädigten Bereichen, nicht vollständig ausgeschlossen werden.

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Pflegehinweise: 

  • Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3-10 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal). Um die Haltbarkeit auf das längst Mögliche auszuschöpfen, ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich:

  • In mindestens halbjährlichem Abstand ist die Folie mit einem Hartwachs zu behandeln, um das Abstumpfen zu verhindern.

  • Die Folie ist waschstraßenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

  • Eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen müssen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie durch hohen Anpressdruck der Walzen zu vermeiden.

  • Die Folie sollte in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen.

  • Es dürfen bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Klebefolien, die mit unbestimmten Zusatzmitteln von Waschanlagen gereinigt werden, unterliegen nicht der Haftung des AN.

  • Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Eine Folie sollte -ähnlich eine Lackierung- nicht zu oft und nicht zu selten gereinigt werden. Spätestens alle 8 - 10 Wochen sollten die Folie gründlich gereinigt werden. Der Kunde braucht das folierte Fahrzeug nicht extra regelmäßig oder häufig waschen. Ähnlich wie beim Lack führt häufiges Waschen zu einer Abnutzung oder Kratzer-/Streifenbildung auf der Folie. Wenn die oberste Schicht des mehrschichtigen Folienaufbaus einmal beschädigt ist, lässt sich dies nur schwer bis gar nicht wiederherstellen. Liegen die Poren der Folie einmal offen, so lassen sich Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen als üblich. Außerdem können aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder die Zusatzprodukte der Waschstraße leichter in die Folie eindringen und ihre Optik, Haptik, Langlebigkeit und /oder Rückrüstung negativ beeinflussen. Es wird daher ausdrücklich Handwäsche empfohlen.

  • Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten.

  • Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o.ä.) behandelt werden. Der Kunde darf keine aggressiven Reiniger verwenden. Im Zweifel kann sich der Kunden beim Auftragnehmer Rat einholen.

  • Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen u.ä. die Oberfläche beschädigen.

  • Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein Mindestabstand von 80 cm zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten.

  • Verschmutzungen wie z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz sind umgehend zu entfernen, da diese - genau wie beim Lack - eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.

  • Waschanlagen: Zusatzprodukte und der Zustand der rotierenden Bürsten können der Haftung der graphischen Elemente oder der Folien schaden. Es wird eingeräumt, dass 10 Autowaschungen die Polyurethan-Lackfarben mit Streifen versehen, deswegen und auf gleiche Weise unterliegen diese mechanischen Einflüsse, die das Aussehen der Folie verschlechtern können, nicht unserer Haftung.

 

für matte Folie:

  • Die Benutzung von Waschstraßen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Es wird deshalb ausdrücklich Handwäsche empfohlen. Alternativ auch Waschstraßen mit Textilwäsche, diese sollten aber vor Benutzung geprüft werden, ob die Textillappen in einem guten Zustand sind. Verschlissene und /oder verunreinigte Textillappen können auf einer Folie ebenso Schaden anrichten, wie rotierende Bürsten. Zusatzprogramme wie Heißwachs oder Politur sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da diese die Folienoberfläche beschädigen oder glänzend machen können. Dieser Effekt lässt sich nicht wieder umkehren. Es sollen keine handelsüblichen Wachse verwendet werden. Der Kunde sollte hier unbedingt individuellen Rat zur Pflege einholen. Dies gilt insbesondere für weiß-matte Folien, die sehr pflegeintensiv sind und daher stets eines speziellen Folienreinigers bedürfen.

 

für Teilfolierungen:

  • Bei der Fahrzeugwäsche ist auf freistehende Kanten zu achten, insbesondere bei der Reinigung mit dem Hochdruckreiniger. Diesen unbedingt auf Abstand halten, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Auch feine Konturstreifen sind schnell durch Steinschläge beschädigt, welche dazu führen können, dass sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.

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Lackschutzfolie:

Eine Lackschutzbeschichtung erfolgt immer durch Nassverklebung, da es sich um eine hoch transparente Folie handelt und bei einer Trockenverklebung Lufteinschlüsse nicht zu verhindern wären, was wiederum das Endergebnis optisch minderwertig macht. Daher ist der Trocknungsprozess unumgänglich, was bedeutet, dass das Fahrzeug über Nacht temperiert in unserer Montagehalle verbleiben muss. Übergroße Fahrzeugteile, die über ein Maß von 152 cm in Breite oder Länge gehen, müssen in einzelnen Teilen verklebt werden. Dabei wird eine Naht Stoß an Stoß gesetzt. Diese Naht wird möglichst an hervorstehenden Kanten des Fahrzeuges gesetzt, damit die optische Beeinträchtigung nicht zu sehr ins Auge fällt. Selbiges gilt bei sehr konkaven und konvexen Stellen (meist an den Stoßstangen), wo eine vollständige 3D Verklebung mit einer PU-Folie nicht mehr möglich ist. Eine komplett staubfreie Montage ist nicht umsetzbar, daher sind kleinere vereinzelte Einschlüsse kein Reklamationsgrund. Sollte es sich um eine Ansammlung oder große Körnchen handeln, tauschen wir das betroffene Bauteil bereits vor Auslieferung aus.

 

Hinweise zu Lackschutzfolierungen:

Bereits vorhandene Vorschäden können nicht mit der Folie kaschiert werden und sind nach der Beschichtung deutlich sichtbarer als vorher. Bei älteren Lacken oder hellen Farbtönen kann bei einer Teilfolierung mit Steinschlagschutzfolie ein Farbunterschied entstehen, da die Folie durch ihre hochglänzende Beschichtung meist mehr Tiefe erzeugt als der vorhandene Lack.

 

Pflegehinweise zu Lackschutzfolierungen:

Alle PU-Folien sind waschstraßenfest, grundsätzlich empfehlen wir aber die Handwäsche, um Schäden durch Waschbürsten, Dampfstrahler und Reste von Pflegeprogrammen und Zusätzen in den Leitungen durch den vorigen Waschprozess des Vornutzers zu vermeiden. Es ist nachgewiesen, dass PU-Farben nach zehn automatischen Reinigungen Streifen aufweisen und diese mechanische Wirkung auch Folienoberflächen beschädigen kann. Daher schließt sich der AN dem Hersteller der Folie BodyFence von der Firma Hexis GmbH an und schließt nach dem Waschstraßeneinsatz jede Haftung aus. Beim Verwenden von Vorsprühreinigern und Dampfstrahlgeräten sollte der Kunde vorsichtig vorgehen. Ein Mindestabstand von 80 cm muss eingehalten werden. Der Wasserstrahl darf nie direkt auf die Folienkanten gerichtet werden. Entfernen Sie Verschmutzungen auf der Folie mit einem speziellen Multi-Cleaner für Folien. Es ist zu beachten, dass es sich dabei um einen aggressiven Reiniger handelt, der nach der Anwendung mit Wasser abgespült werden muss. Verschmutzungen, wie Insekten oder Vogelkot, sollten jedoch immer so bald wie möglich entfernt werden, um den Einsatz scharfer Reiniger auf ein Minimum zu reduzieren. Um den Oberflächenglanz zu erhalten, sollte gelegentlich eine hochwertige Wachsversiegelung (Gloss Detailer) nach der Fahrzeugwäsche verwendet werden. Sollten leichte Kratzer in der Folie sein, heilen diese innerhalb von 20-30 Minuten ab einer Temperatur von 22 C° von selbst. In kälteren Klimazonen, oder um den Prozess zu beschleunigen, können Sie ca. 50 C° heißes Wasser auf die betroffene Stelle gießen.

 

Abnahme und Bezahlung:

Wenn bei Abholung und Abschluss der Arbeiten keine Mängel durch den Kunden beim Auftragnehmer angezeigt werden, gilt die Tätigkeit als abgeschlossen und als mangelfrei durch den Kunden abgenommen. Dies verpflichtet zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrages.

 

Gesetzlichen Gewährleistung:

Bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Mängel schriftlich (gerne per Email) beim Auftragnehmer angezeigt werden. Sollte dies nicht geschehen, kann der Auftragnehmer die Mängel nicht anerkennen. Ein Selbstzutun des Kunden an der Folierung führt zum Erlöschen der Gewährleistung. Ob und wie die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer durchgeführt wird, obliegt alleinig dem Auftragnehmer.

 

 

Scheibentönungen

 

Bei defektem Glas oder Glasunebenheiten kann es zu einer Bläschenbildung kommen. Dies ist beim Anbringen der Tönungsfolie nicht vermeidbar und stellt keinen Grund zur Reklamation oder Erneuerung dar.

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Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich, eine Scheibentönung völlig staubfrei zu montieren. Der AN weist darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt.

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Bei Limousinen kommt es im unteren Bereich der Scheibe oft zu Haftproblemen der Tönungsfolie, da Verkleidungen sehr dicht und eng an der Scheibe anliegen. Deshalb kann es vorkommen, dass an manchen Stellen die Folie nicht korrekt haftet. Dies stellt keinen Grund zur Reklamation oder Erneuerung dar.

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Bei Fahrzeugen mit gepunktetem Siebdruckrand haftet die Folie nicht sofort. Sobald die Montageflüssigkeit verdunstet ist, reicht es aus, die gepunktete Siebdruckstelle mit dem Finger anzudrücken.

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Es ist unbedingt zu beachten, dass Fahrzeugscheiben nach einer Scheibentönung so lange geschlossen gehalten werden müssen, bis die Montageflüssigkeit vollständig getrocknet ist (je nach Jahreszeit bis zu 4 Wochen). Vorhandene Schlieren auf den Scheiben dürfen innerhalb der nächsten 7 Tage nicht abgewischt werden. Bei einem vorzeitigen Reinigen der Scheiben kann es zur Beschädigung der Scheibentönung kommen. Für solche Schäden kann keine Haftung übernommen werden, da dies auf Selbstverschulden des Kunden zurückzuführen ist.

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Beim Entfernen der Tönungsfolie an der Heckscheibe besteht die Gefahr, dass Heizdrähte sich teilweise oder ganz ablösen können. Die Heizdrähte können durch Demontage der Folie auch unterbrochen werden. Für solche Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

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Eine Haftung für Schäden an der Elektronik des KFZ/NFZ, welche durch die Nassverklebung der Folie ausgelöst werden, wird nicht übernommen. Dies bezieht sich nicht auf Mutwilligkeit/Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

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